Kündigung erhalten?
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Wir schützen Ihre Rechte und verhandeln Ihre maximale Abfindung. Spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – persönlich am Bodensee, in ganz Baden-Württemberg und bundesweit 100% digital.
Ihre Frist läuft – meist nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Achtung 3-Wochen-Frist: Reichen Sie nicht rechtzeitig Klage ein, gilt die Kündigung als wirksam.
Spezialisiert auf das, was zählt.
Ausschließlicher Fokus auf Ihre Rechte als Arbeitnehmer & Führungskraft. Wir verhandeln mit Nachdruck für das beste Ergebnis.
Kündigungsschutz
Sichern Sie Ihren Job oder eine hohe Abfindung. Wir wehren betriebs-, personen- und verhaltensbedingte Kündigungen effektiv ab.
Abfindungen
Wir holen das Maximum für Sie heraus. Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Orientierung oder lassen Sie sich direkt beraten.
Aufhebungsvertrag
Nicht vorschnell unterschreiben. Wir prüfen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und verhandeln die Konditionen nach.
Arbeitsverträge & Zeugnisse
Rechtssichere Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungsfristen, Wettbewerbsverboten und Arbeitszeugnissen – konsequent mit Arbeitnehmer-Fokus.

Dominik Unger
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Persönlicher Einsatz für Ihr Recht.
Als spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht kenne ich die Taktiken der Gegenseite. Mit jahrelanger Erfahrung und hunderten erfolgreich geführten Verhandlungen stehe ich persönlich an Ihrer Seite – mit Kanzleisitz in Konstanz am Bodensee, vor allen Arbeitsgerichten in Baden-Württemberg sowie bundesweit 100% digital.
Egal ob Sie in Konstanz, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe oder andernorts in Deutschland arbeiten: Durch moderne digitale Aktenführung und direkte Videotelefonie erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit anwaltliche Klarheit ohne Reiseaufwand.
Dominik Unger
Rechtsanwalt & spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht
Ihr Weg zum Erfolg.
Ein Arbeitsrechtsstreit ist belastend. Wir nehmen Ihnen die Last ab und führen Sie strukturiert zum Ziel.
Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihren Fall per Formular oder Telefon. Völlig kostenfrei und unverbindlich.
Strategie
Wir prüfen Ihre Dokumente, berechnen Ihre Abfindungschancen und legen den besten Kurs fest.
Verhandlung
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und verhandeln verlässlich.
Abschluss
Wir setzen Ihre Forderungen durch. Sie sichern sich Ihre Abfindung und können entspannt nach vorne blicken.
Aktuelles & Ratgeber.
Rechtliche Entwicklungen und Tipps verständlich erklärt.
FAQ – Arbeitsrecht
Wichtige rechtliche Antworten zu Kündigung, Abfindung, Fristen und Kosten im Arbeitsrecht.
Wir sind bereit.
Lassen Sie uns Ihren
Fall prüfen.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Schnell-Check. Je genauer Ihre Angaben, desto gezielter können wir Sie in der Erstberatung unterstützen.
Bei einer Kündigung verbleiben Ihnen nur 3 Wochen für die Klage beim Arbeitsgericht. Je schneller Sie reagieren, desto stäker Ihre Position.
Rückruf & Schnell-Check
Unverbindlich & 100% vertraulich
Sperrzeit beim Arbeitsamt sicher vermeiden
RA Dominik Unger
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wer ein Arbeitsverhältnis ohne 'wichtigen Grund' löst, muss nach § 159 SGB III mit einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld rechnen. Zudem verkürzt sich die Gesamtanspruchsdauer um ein Viertel. Das muss nicht sein: Mit den richtigen Vertragsklauseln erkennt die Bundesagentur für Arbeit einen wichtigen Grund an.
Die 4 Voraussetzungen für die Vermeidung der Sperrzeit
1. Nachweis einer drohenden betriebsbedingten Kündigung
Im Aufhebungsvertrag muss ausdrücklich verankert sein, dass der Arbeitgeber andernfalls aus betrieblichen Gründen zum selben Termin unumgänglich gekündigt hätte.
2. Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist
Das Beendigungsdatum im Aufhebungsvertrag darf unter keinen Umständen vor dem Tag liegen, an dem eine rechtmäßige Kündigung durch den Arbeitgeber frühestens wirksam geworden wäre.
3. Einhaltung der Abfindungsspanne (0,25 bis 0,5 Monatsgehälter)
Die Agentur für Arbeit setzt voraus, dass die vereinbarte Abfindung im üblichen Rahmen nach § 1a KSchG liegt, sofern keine besonderen Gründe für höhere Zahlungen dokumentiert sind.
4. Unzumutbarkeit der Fortsetzung (Gesundheit / Mobbing)
Liegt ein ärztliches Attest vor, dass die Fortsetzung der Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist, entfällt die Sperrzeit ebenfalls.
Die goldene Regel für Aufhebungsverträge:
Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung von einem Fachanwalt prüfen und ggf. bei der Arbeitsagentur vorab prüfen. Eine fehlende oder fehlerhafte Klausel kann Sie monatelang das Arbeitslosengeld kosten.
