Kündigung erhalten?
JETZT handeln.
Wir schützen Ihre Rechte und verhandeln Ihre maximale Abfindung. Spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – persönlich am Bodensee, in ganz Baden-Württemberg und bundesweit 100% digital.
Ihre Frist läuft – meist nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Achtung 3-Wochen-Frist: Reichen Sie nicht rechtzeitig Klage ein, gilt die Kündigung als wirksam.
Spezialisiert auf das, was zählt.
Ausschließlicher Fokus auf Ihre Rechte als Arbeitnehmer & Führungskraft. Wir verhandeln mit Nachdruck für das beste Ergebnis.
Kündigungsschutz
Sichern Sie Ihren Job oder eine hohe Abfindung. Wir wehren betriebs-, personen- und verhaltensbedingte Kündigungen effektiv ab.
Abfindungen
Wir holen das Maximum für Sie heraus. Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Orientierung oder lassen Sie sich direkt beraten.
Aufhebungsvertrag
Nicht vorschnell unterschreiben. Wir prüfen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und verhandeln die Konditionen nach.
Arbeitsverträge & Zeugnisse
Rechtssichere Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungsfristen, Wettbewerbsverboten und Arbeitszeugnissen – konsequent mit Arbeitnehmer-Fokus.

Dominik Unger
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Persönlicher Einsatz für Ihr Recht.
Als spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht kenne ich die Taktiken der Gegenseite. Mit jahrelanger Erfahrung und hunderten erfolgreich geführten Verhandlungen stehe ich persönlich an Ihrer Seite – mit Kanzleisitz in Konstanz am Bodensee, vor allen Arbeitsgerichten in Baden-Württemberg sowie bundesweit 100% digital.
Egal ob Sie in Konstanz, Singen, Lörrach, Villingen-Schwenningen, Tuttlingen, Waldshut oder andernorts in Südwestdeutschland und bundesweit arbeiten: Durch moderne digitale Aktenführung und direkte Videotelefonie erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit anwaltliche Klarheit ohne Reiseaufwand.
Dominik Unger
Rechtsanwalt & spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht
Regionale Gerichtszuständigkeit & Wirtschaftsstandorte
Persönliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten der Region – Erstberatung, Aktenprüfung und Vorbereitung 100% digital ohne Reiseaufwand.
Gesetzliche 3-Wochen-Klagefrist ab Zugang (§ 4 KSchG) · Fristwahrende Einreichung per beA
Ihr Weg zum Erfolg.
Ein Arbeitsrechtsstreit ist belastend. Wir nehmen Ihnen die Last ab und führen Sie strukturiert zum Ziel.
Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihren Fall per Formular oder Telefon. Völlig kostenfrei und unverbindlich.
Strategie
Wir prüfen Ihre Dokumente, berechnen Ihre Abfindungschancen und legen den besten Kurs fest.
Verhandlung
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und verhandeln verlässlich.
Abschluss
Wir setzen Ihre Forderungen durch. Sie sichern sich Ihre Abfindung und können entspannt nach vorne blicken.
Aktuelles & Ratgeber.
Rechtliche Entwicklungen und Tipps verständlich erklärt.
FAQ – Arbeitsrecht
Wichtige rechtliche Antworten zu Kündigung, Abfindung, Fristen und Kosten im Arbeitsrecht.
Wir sind bereit.
Lassen Sie uns Ihren
Fall prüfen.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Schnell-Check. Je genauer Ihre Angaben, desto gezielter können wir Sie in der Erstberatung unterstützen.
Bei einer Kündigung verbleiben Ihnen nur 3 Wochen für die Klage beim Arbeitsgericht. Je schneller Sie reagieren, desto stäker Ihre Position.
Rückruf & Schnell-Check
Unverbindlich & 100% vertraulich
Kündigung während der Krankheit: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen?
RA Dominik Unger
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sie sind krankgeschrieben und erhalten eine Kündigung? Dann stellt sich schnell die Frage: Darf mein Arbeitgeber mich während der Krankheit überhaupt kündigen? Die kurze Antwort lautet: Ja. Eine Krankschreibung schützt grundsätzlich nicht vor einer Kündigung. Entscheidend ist aber, aus welchem Grund gekündigt wurde und ob die Kündigung rechtlich wirksam ist.
Wichtige Fakten & Voraussetzungen bei Kündigung im Krankheitsfall
1. Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden?
Ja. Eine Kündigung kann auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit rechtmäßig ausgesprochen und zugestellt werden. Das bedeutet aber keineswegs, dass jede Kündigung während einer Krankheit wirksam ist. Der weit verbreitete Glaube an einen absoluten Kündigungsschutz während einer Krankheit trifft juristisch nicht zu – die Hürden für Arbeitgeber sind jedoch außerordentlich hoch.
2. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber strenge Voraussetzungen erfüllen. Maßgeblich sind unter anderem: Wie häufig und wie lange Sie in der Vergangenheit krank waren; Ob auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist (negative Gesundheitsprognose); Welche betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen Ihre Fehlzeiten auf den Arbeitgeber haben; Wie lange Sie bereits im Unternehmen beschäftigt sind; Ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ordnungsgemäß durchgeführt oder angeboten wurde. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich häufig erst anhand Ihrer konkreten Situation und des Kündigungsschreibens beurteilen.
3. Was passiert mit meinem Gehalt?
Eine Kündigung während der Krankheit bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung sofort entfällt. Nach § 8 EntgFG behalten Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (bis zu 6 Wochen) auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Arbeitsunfähigkeit früher endet oder gekündigt wird.
4. Was muss ich nach einer Kündigung während der Krankheit tun?
Wichtig: Sie haben grundsätzlich nur drei Wochen Zeit! Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Deshalb sollten Sie keinesfalls erst abwarten, bis Sie wieder gesund sind.
5. Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen
Ob eine Kündigung während der Krankheit wirksam ist, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Gerade bei einer krankheitsbedingten Kündigung können kleine Details (z. B. unterlassenes BEM, fehlerhafte Betriebsratsanhörung, unzureichende Interessenabwägung) entscheidend sein, um eine Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung durchzusetzen.
Die goldene Regel bei Kündigung während der Krankheit:
Warten Sie niemals ab, bis Sie wieder gesund sind! Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft ab dem Tag des Zugangs unerbittlich. Lassen Sie die Kündigung sofort anwaltlich prüfen – die Chancen auf eine hohe Abfindung sind bei krankheitsbedingten Kündigungen überdurchschnittlich hoch.
