Kündigung während der Krankheit: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen? | Ratgeber Arbeitsrecht | Dominik Unger

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Krankheit 4 Min.Heute

Kündigung während der Krankheit: Darf mein Arbeitgeber mich kündigen?

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RA Dominik Unger

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie sind krankgeschrieben und erhalten eine Kündigung? Dann stellt sich schnell die Frage: Darf mein Arbeitgeber mich während der Krankheit überhaupt kündigen? Die kurze Antwort lautet: Ja. Eine Krankschreibung schützt grundsätzlich nicht vor einer Kündigung. Entscheidend ist aber, aus welchem Grund gekündigt wurde und ob die Kündigung rechtlich wirksam ist.

Wichtige Fakten & Voraussetzungen bei Kündigung im Krankheitsfall

1. Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden?

Ja. Eine Kündigung kann auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit rechtmäßig ausgesprochen und zugestellt werden. Das bedeutet aber keineswegs, dass jede Kündigung während einer Krankheit wirksam ist. Der weit verbreitete Glaube an einen absoluten Kündigungsschutz während einer Krankheit trifft juristisch nicht zu – die Hürden für Arbeitgeber sind jedoch außerordentlich hoch.

2. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber strenge Voraussetzungen erfüllen. Maßgeblich sind unter anderem: Wie häufig und wie lange Sie in der Vergangenheit krank waren; Ob auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist (negative Gesundheitsprognose); Welche betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen Ihre Fehlzeiten auf den Arbeitgeber haben; Wie lange Sie bereits im Unternehmen beschäftigt sind; Ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ordnungsgemäß durchgeführt oder angeboten wurde. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich häufig erst anhand Ihrer konkreten Situation und des Kündigungsschreibens beurteilen.

3. Was passiert mit meinem Gehalt?

Eine Kündigung während der Krankheit bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung sofort entfällt. Nach § 8 EntgFG behalten Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (bis zu 6 Wochen) auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Arbeitsunfähigkeit früher endet oder gekündigt wird.

4. Was muss ich nach einer Kündigung während der Krankheit tun?

Wichtig: Sie haben grundsätzlich nur drei Wochen Zeit! Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Deshalb sollten Sie keinesfalls erst abwarten, bis Sie wieder gesund sind.

5. Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen

Ob eine Kündigung während der Krankheit wirksam ist, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Gerade bei einer krankheitsbedingten Kündigung können kleine Details (z. B. unterlassenes BEM, fehlerhafte Betriebsratsanhörung, unzureichende Interessenabwägung) entscheidend sein, um eine Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung durchzusetzen.

Die goldene Regel bei Kündigung während der Krankheit:

Warten Sie niemals ab, bis Sie wieder gesund sind! Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft ab dem Tag des Zugangs unerbittlich. Lassen Sie die Kündigung sofort anwaltlich prüfen – die Chancen auf eine hohe Abfindung sind bei krankheitsbedingten Kündigungen überdurchschnittlich hoch.